WEITERE DIENSTLEISTUNGEN

SYSTEMCHECK

Mietshäuser und vergleichbare Gebäude sind mindestens alle drei Jahre auf einwandfreie Trinkwasserqualität zu untersuchen.

Um auch hier vor unangenehmen Überraschungen geschützt zu sein, bietet sich ein einfacher Systemcheck an. Dabei werden die wichtigsten Anforderungen an den hygienischen Betrieb von Trinkwasser-Installationen überprüft.

Notwendige Maßnahmen lassen sich so vorsorglich und frühzeitig einplanen. Sie sind i. d. R. auch deutlich kostengünstiger, als erforderliche Sanierungsmaßnahmen.

Der Systemcheck offenbart auch Potentiale zur Energie-Einsparung im Warmwasser. Mögliche Maßnahmen lassen sich mittels Aufwands-Nutzen-Analyse wirtschaftlich einordnen. Neben den Chancen werden auch die Risiken beleuchtet und es wird gezeigt, wie die Nutzung der Potentiale unter weiterer Gewährleistung des hygienisch sicheren Betriebs (keine Legionellen-Probleme) funktionieren kann.

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PROBENAHMESTELLEN

Gemäß Trinkwasserverordnung sind für die systemische Untersuchungen auf Legionellen mehrere repräsentative Probenahmestellen (bzw. Probenentnahmestellen) entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich.

Eine fachkundige Festlegung der Probenahmestellen ist Voraussetzung für die Anerkennung der Untersuchungsergebnisse durch das Gesundheitsamt.

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INSTANDHALTUNGS-/ HYGIENEPLANUNG

Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation beinhaltet grundsätzlich auch deren Instandhaltung. Damit soll sichergestellt werden, dass Funktionsstörungen unterbleiben und keine hygienischen Mängel entstehen. Die Instandhaltung gehört zu den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten und obliegt dem Betreiber.

Garant für eine vollumfängliche Instandhaltung ist ein Instandhaltungsplan nach VDI 3810 Blatt 2. Für Krankenhäuser, Altenheime und vergleichbare Gebäude, die erhöhte Anforderungen an die Hygiene stellen, ist darüber hinaus ein Hygieneplan erforderlich. Nur ein fachgerecht erstellter Instandhaltungs-/Hygieneplan stellt sicher, dass alle Komponenten der Trinkwasser-Installation ordnungsgemäß inspiziert, gewartet und wenn nötig instandgesetzt werden.

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MESSUNGEN UND MONITORING

Um den hygienischen Betrieb von Trinkwasser-Installationen beurteilen zu können und zur Feststellung von Mängeln sind zielgerichtete Messungen erforderlich. Typische Messgrößen sind Temperatur und Durchfluss. Hierfür steht ein Sortiment von geeigneten und kalibrierten Messgeräten zur Verfügung.

Manche Ursachen von Hygieneproblemen in Trinkwasser-Installationen lassen sich erst durch eine Langzeitüberwachung feststellen. Hierfür sind Monitoring-Systeme zur automatisierten Langzeit-Aufzeichnung von Temperaturen vorhanden. Durch moderne Messgeräte und Monitoring-Systeme lassen sich die erforderlichen Feststellungen für eine fachkundige Beurteilung machen.

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RISIKOMANAGEMENT

Hotels und vergleichbare öffentliche Gebäude müssen mindestens einmal jährlich auf einwandfreie Trinkwasserqualität getestet werden. Nicht selten kommt es hierbei beispielsweise infolge ungenügender Instandhaltung zu Problemen. Vorübergehende Nutzungseinschränkungen, erforderliche Sanierung oder Desinfektion können die Folgen sein. Hohe finanzielle Schäden bleiben dann oft nicht aus.

Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Gemäß ArbStättV sind in Betriebsstätten geeignete Maßnahmen zu treffen und zu dokumentieren, wie eine einwandfreie Trinkwasserqualität sichergestellt werden kann. Dies beinhaltet die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Trinkwasserinstallation, die Unterweisung der Mitarbeiter und die Organisation der Verantwortlichkeiten im Betrieb.

Der bestmögliche Schutz vor unangenehmen Überraschungen und die beste Vorsorge ist ein umfassendes Risikomanagement. Es gewährleistet eine einwandfreie Trinkwasserqualität. Das fundierte Wissen über den aktuellen Zustand der Trinkwasser-Installation und zukünftig erforderliche Maßnahmen, bringt Planungssicherheit.
Und v. a. kann der Betreiber damit rechtssicher nachweisen, seiner Verantwortung für die einwandfreie Trinkwasserqualität (vom Wassereingang bis zur Stelle der Nutzung) gerecht geworden zu sein.

Der risikobasierte Ansatz ist im Übrigen der Kern des Water Safety Plan (WSP)-Konzepts für Gebäude.

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HYGIENE-ERSTINSPEKTION

Eine Hygiene-Erstinspektion, durch einen unabhängigen Sachverständigen durchgeführt und dokumentiert, ist nicht nur eine Pflicht gem. Trinkwasserverordnung (i. V. m. UBA-Empfehlung und Richtlinie VDI 6023). Als präventive Maßnahme bringt sie auch Sicherheit für den Planer, den ausführenden Betrieb (Installateur) und v. a. auch für den Bauherrn. Vor der ersten Befüllung mit Trinkwasser wird geprüft, ob eine neu errichtete Trinkwasser-Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Die Hygiene-Erstinspektion ist ein zentraler Bestandteil der Inbetriebnahme und dient dem rechtssicheren Nachweis des mangelfreien Zustands zum Zeitpunkt der Übergabe, bzw. Abnahme.

Nach der Hygiene-Erstinspektion erfolgen Befüllung und Spülung der Trinkwasserinstallation. Der anschließende Probebetrieb und die Erstbeprobung (Nachweis der tatsächlich einwandfreien Trinkwasserqualität) markieren den Abschluss der Abnahme, bzw. Übergabe an den Betreiber.

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WATER-SAFETY-PLAN- (WSP-) KONZEPT FÜR GEBÄUDE

„Die konsequente Umsetzung des WSP- Konzepts schützt die menschliche Gesundheit vor wasserbürtigen Gefährdungen durch eine, für die jeweilige Trinkwasser-Installation individuelle, Analyse und die Umsetzung von daraus hergeleiteten Maßnahmen zur Risikobeherrschung.“ (Umweltbundesamt, ISSN 2363-832X)

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Water-Safety-Plan- (WSP-) Konzepts gem. DIN EN 15975-2 und DIN CEN/TR 17801 „Leitfaden für die Umsetzung des Water Safety Plan Konzeptes in Gebäuden“.

Schritt 1 – Zusammenstellung des WS-Teams:
Das Team sollte interdisziplinär zusammengesetzt sein.
Die Mitglieder müssen über eine ausreichende Fachkenntnis und Praxiserfahrung verfügen und mit der vorliegenden technischen Gebäudeausrüstung vertraut sein (z. B. Mitarbeiter Haustechnik). Mindestens ein Mitglied muss in den täglichen technischen Betrieb der Gebäude eingebunden sein. Das Team muss außerdem über ausreichende Entscheidungsbefugnisse und Budgetverantwortung verfügen.
Der Sachverständige unterstützt als Externer bei der Beurteilung des hygienetechnischen Zustands der Trinkwasser-Installation. Innerhalb des Teams sind die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, insbesondere ist der Team-Leiter festzulegen.

Schritt 2 – Systembeschreibung:
Eine Ortsbesichtigung mit Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist der Einstieg.
Darauf aufbauend wird ein Gutachten zur Risikoabschätzung gem. § 51 Abs. 1 Nr. 3 TrinkwV erstellt. Dieses enthält bereits vorläufige Handlungsempfehlungen aus fachmännischer Sicht als Grundlage für die Risikobeurteilung im WSP-Team.

Schritt 3 – Systembewertung:
Eine Ortsbesichtigung mit Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist der Einstieg.
Darauf aufbauend wird ein Gutachten zur Risikoabschätzung gem. § 51 Abs. 1 Nr. 3 TrinkwV erstellt. Dieses enthält bereits vorläufige Handlungsempfehlungen aus fachmännischer Sicht als Grundlage für die Risikobeurteilung im WSP-Team.
Die eigentliche Risikobeurteilung erfolgt dann als moderierte Gruppenarbeit im WSP-Team. Dabei werden die Gefährdungen und Gefährdungsereignisse priorisiert; mögliches Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit führen schließlich zur Risikobewertung (3×3-Matrix). Die Handlungsempfehlungen aus der Risikoabschätzung sind als vorläufige Festlegungen zu verstehen. Das Team kann diesen in einem Fall folgen und sie final festlegen oder diese im anderen Fall kontrovers diskutieren und evtl. alternative Maßnahmen vereinbaren.

Schritt 4 – Kontrolle der Risiken (Risikobeherrschung):
Bereits bestehender Maßnahmen zur Risikobeherrschung werden erfasst; neue oder zu optimierende Maßnahmen werden festgelegt und kurz-, mittel oder langfristig terminiert.
Sind die jeweiligen Maßnahmen geeignet und wirksam? Die Validierung der Maßnahmen und die Eingliederung in das betriebliche Überwachungssystem bilden den Abschluss der Risikobeherrschung.

Schritt 5 – Verifizierung:
Es gilt, die entscheidenden Überwachungsparametern und Untersuchungshäufigkeiten festzulegen. Beispielhaft ist u. a. die Erstellung eines Probenahmeplans zur systemischen Untersuchung der Trinkwasser-Installation gem. § 31 TrinkwV i. V. m. DVGW-Arbeitsblatt W551 und Empfehlung des Umweltbundesamtes.

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