Wasser muss fließen –
der Schlüssel zur Trinkwasserhygiene.
„Die Anforderungen […] an die Beschaffenheit von Trinkwasser gelten als erfüllt, wenn
1. […] mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden,
2. das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 6 bis 9 [mikrobiologische, chemische, indikatorische und radiologische Anforderungen; Anmerk. d. Verf.] entspricht und
3. es rein und genusstauglich ist.“ (§5 TrinkwV i. d. F. v. 2023)
Wir unterstützen Sie, damit das sichergestellt ist. Markus Pöpperl ist VDI/DVQST-zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene.