Wasser muss fließen –
der Schlüssel zur Trinkwasserhygiene.
„Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.“ (§4 TrinkwV)
Wir unterstützen Sie, damit das sichergestellt ist. Markus Pöpperl ist anerkannter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene im DVQST e. V..