RISIKOABSCHÄTZUNGEN (EHEM. GEFÄHRDUNGSANALYSEN) TRINKWASSER
Wird in einer Trinkwasserinstallation der technische Maßnahmenwert für Legionellen (100 KBE / 100 ml) erreicht, schreibt die Trinkwasserverordnung die Durchführung einer Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) vor. Diese Risikoabschätzung zeigt den Weg zur Lösung des Hygieneproblems in der Trinkwasser-Installation.
Dazu wird u. a. eine Prüfung der vorliegenden Dokumentation, eine Ortsbesichtigung und eine Bewertung vorhandener Analyseberichte von Probeentnahmen durchgeführt. Die festgestellten Mängel werden individuell bewertet. Es werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie die Trinkwasser-Installation wieder in einen Zustand versetzt werden kann, in dem eine Gefährdung der Gesundheit ihrer Nutzer nicht zu besorgen ist.
Ablauf einer Gefährdungsanalyse nach VDI 6023 Blatt 2:
Die Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) wird in Form eines Gutachtens dokumentiert.
Eine Gefährdungsanalyse muss „unabhängig von anderen Interessen erfolgen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden. Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren oder sind.“ (Quelle: Umweltbundesamt, Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung, erschienen 2012).
Aus der Trinkwasserverordnung ergibt sich also die Notwendigkeit von unabhängigen Sachverständigen.